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   VGH Bayern, 18.09.2018 - 21 CE 18.1100   

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VGH Bayern, 18.09.2018 - 21 CE 18.1100 (https://dejure.org/2018,31657)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.09.2018 - 21 CE 18.1100 (https://dejure.org/2018,31657)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. September 2018 - 21 CE 18.1100 (https://dejure.org/2018,31657)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BÄO § 10 Abs. 3 S. 1 und 2; VwGO § 123 Abs. 1, § 146
    Verlängerung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung über die Verlängerung der vorläufig erteilten ärztlichen Berufserlaubnis eines ukrainischen Staatsbürgers bis zur Entscheidung über die anhängige Verpflichtungsklage auf Erteilung der Approbation

  • rewis.io

    Verlängerung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsrecht der Ärzte; Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Ukrainische Staatsbürgerin; Verlängerung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs über den Zeitraum von zwei Jahren ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung über die Verlängerung der vorläufig erteilten ärztlichen Berufserlaubnis eines ukrainischen Staatsbürgers bis zur Entscheidung über die anhängige Verpflichtungsklage auf Erteilung der Approbation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 49 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Widerruf/Ruhen/Wiedererteilung der Approbation/Berufserlaubnis | Berufserlaubnis: Gleichwertigkeit des Ausbildungsstands in der Ukraine

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 27.11.2015 - 21 CE 15.2183

    Wiedererteilung der Approbation- Überprüfung der Würdigeit zur Ausübung des

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2018 - 21 CE 18.1100
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt dann grundsätzlich nur in Betracht, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache bei summarischer Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und der Antragstellerin ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2015 - 21 CE 15.2183 - juris Rn. 13 und 16 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 29.04.2019 - W 10 E 19.84

    Vorwegnahme der Hauptsache

    Zum einen muss der Anordnungsanspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit bestehen, d.h. ein Obsiegen der Antragstellerin in der Hauptsache mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein (BVerwG, B.v. 13.8.1999 - 2 VR 1.99 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 18.9.2018 - 21 CE 18.1100 - juris Rn. 20; B.v. 12.4.2018 - 21 CE 18.136 - juris Rn. 12; B.v. 27.11.2015 - 21 CE 15.2183 - juris Rn. 16; B.v. 29.6.2007 - 21 CE 07.1224 - juris Rn. 5) - siehe unten (1).

    Zum anderen muss die einstweilige Anordnung notwendig sein, um schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile zu verhindern, welche auch durch eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht mehr beseitigt werden könnten (BayVGH, B.v. 18.9.2018 - 21 CE 18.1100 - juris Rn. 20; B.v. 12.4.2018 - 21 CE 18.136 - juris Rn. 12; B.v. 27.11.2015 - 21 CE 15.2183 - juris Rn. 13; B.v. 29.6.2007 - 21 CE 07.1224 - juris Rn. 5; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 123 Rn. 13 ff.) - siehe unten (2).

    Insbesondere ist der Sachverhalt nicht mit dem des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. September 2018 (Az.: 21 CE 18.1100 - juris) vergleichbar.

    Dieser Umstand zeigt, dass eine vorübergehende Erlaubniserteilung außerhalb des § 10 Abs. 2 BÄO gesetzessystematisch nicht ausgeschlossen ist (vgl. auch BayVGH, B.v. 18.9.2018 - 21 CE 18.1100 - juris Rn. 22).

  • VG Bremen, 22.10.2018 - 5 V 2130/18

    Verlängerung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes - ärztliche

    Ein besonderer Einzelfall kann schließlich auch nicht dadurch begründet werden, dass die Antragstellerin auf den positiven Ausgang zur Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung vertraut hat (vgl. BayVGH, B. v. 18.09.2018 - 21 CE 18.1100, juris Rn. 26).

    Die Antragstellerin ist insbesondere gehalten gewesen, alle erforderlichen Unterlagen im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 8 BÄO unverzüglich vorzulegen (vgl. BayVGH, B. v. 18.09.2018 - 21 CE 18.1100, Rn. 23).

  • VG Würzburg, 25.05.2020 - W 10 E 20.636

    Approbationsverfahren mit einer Gleichwertigkeitsprüfung

    Dennoch lägen auch hierfür die Voraussetzungen vor, da der Anordnungsanspruch - wie dargelegt - mit hoher Wahrscheinlichkeit besteht und der Verlust des Arbeitsplatzes einen unzumutbaren, im Hauptsacheverfahren irreversiblen Nachteil darstellt (vgl. BVerwG, B.v. 13.8.1999 - 2 VR 1.99 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 18.9.2018 - 21 CE 18.1100 - juris Rn. 20; B.v. 12.4.2018 - 21 CE 18.136 - juris Rn. 12; B.v. 27.11.2015 - 21 CE 15.2183 - juris Rn. 16; B.v. 29.6.2007 - 21 CE 07.1224 - juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2020 - 12 S 1.20

    Ausübung der Zahnheilkunde durch den Inhaber eines Drittstaatsdiploms auf der

    Allein der Umstand, dass über ihre Klage gegen den Feststellungsbescheid des Antragsgegners noch nicht rechtskräftig entschieden ist (vgl. VG Berlin zu VG 17 K 151/20), dürfte die Annahme eines besonderen Einzelfalls nicht rechtfertigen (vgl. VGH München, Beschluss vom 18. September 2018 - 21 CE 18.1100 - juris Rn. 26 ff).
  • VG München, 20.01.2023 - M 7 E 23.132

    Schonzeitverkürzung, Rehwild

    Zum anderen muss die einstweilige Anordnung notwendig sein, um schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile zu verhindern, welche auch durch eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 123 Rn. 14; BVerwG in st. Rspr., z.B. B.v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 18.9.2018 - 21 CE 18.1100 - juris Rn. 20; B.v. 12.4.2018 - 21 CE 18.136 - juris Rn. 12; B.v. 27.11.2015 - 21 CE 15.2183 - juris Rn. 13, 16; B.v. 29.6.2007 - 21 CE 07.1224 - juris Rn. 5).
  • VG München, 08.02.2022 - M 7 E 21.5691

    Unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache, Anordnungsgrund nicht glaubhaft gemacht,

    Zum anderen muss die einstweilige Anordnung notwendig sein, um schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile zu verhindern, welche auch durch eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl. BVerwG in st. Rspr., z.B. B.v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 18.9.2018 - 21 CE 18.1100 - juris Rn. 20; B.v. 12.4.2018 - 21 CE 18.136 - juris Rn. 12; B.v. 27.11.2015 - 21 CE 15.2183 - juris Rn. 13, 16; B.v. 29.6.2007 - 21 CE 07.1224 - juris Rn. 5; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 123 Rn. 14).
  • VG München, 17.10.2022 - M 7 E 22.898

    Unterlassungsanspruch gegenüber amtlichen Äußerungen eines Bürgermeisters

    Zum anderen muss die einstweilige Anordnung notwendig sein, um schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile zu verhindern, welche auch durch eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 123 Rn. 14; BVerwG in st. Rspr., z.B. B.v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 18.9.2018 - 21 CE 18.1100 - juris Rn. 20; B.v. 12.4.2018 - 21 CE 18.136 - juris Rn. 12; B.v. 27.11.2015 - 21 CE 15.2183 - juris Rn. 13, 16; B.v. 29.6.2007 - 21 CE 07.1224 - juris Rn. 5).
  • VG Regensburg, 20.08.2019 - RN 5 E 19.1457

    Vorübergehende Erteilung einer Berufserlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs

    Der Erlass einer entsprechenden Anordnung kommt dann grundsätzlich nur in Betracht, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache bei summarischer Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Antragsteller ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (BayVGH B.v. 18.9.2018 - 21 CE 18.1100 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 10.05.2021 - 21 ZB 16.1016

    Erteilung der Approbation für Ärztin aus Drittstaat - Gleichwertigkeit der

    Gemessen hieran spricht die Nennung eines Faches im Katalog der Fächer, in denen als Zulassungsvoraussetzung für den Zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung in § 27 ÄApprO Leistungsnachweise zu erbringen sind, entschieden dafür, dass es sich insoweit um wesentliche Studieninhalte handelt (vgl. BayVGH, B.v. 18.9.2018 - 21 CE 18.1100 - juris Rn. 28).
  • VG München, 17.12.2020 - M 7 E 20.3267

    Unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache, Erteilung einer waffenrechtlichen

    Zum anderen muss die einstweilige Anordnung notwendig sein, um schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile zu verhindern, welche auch durch eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 123 Rn. 14; BVerwG in st. Rspr., z.B. B.v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 18.9.2018 - 21 CE 18.1100 - juris Rn. 20; B.v. 12.4.2018 - 21 CE 18.136 - juris Rn. 12; B.v. 27.11.2015 - 21 CE 15.2183 - juris Rn. 13, 16; B.v. 29.6.2007 - 21 CE 07.1224 - juris Rn. 5).
  • VG München, 17.03.2021 - M 7 E 21.1055

    Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung, Kapazitätserschöpfung,

  • VG München, 18.06.2019 - M 27 E 19.2904

    Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs

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